GGL-Whitelist für Pferdewetten: Tabelle 7 und lizenzierte Anbieter
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Im deutschen Glücksspielmarkt existiert eine Liste, die jeder Wetter kennen sollte, bevor er seinen ersten Einsatz platziert: die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese Positivliste führt alle Anbieter auf, die eine gültige Lizenz in Deutschland besitzen — und damit legal operieren dürfen. Für Pferdewetten gibt es dabei eine Besonderheit, die das System von Sportwetten unterscheidet: eine eigene Tabelle mit eigener Lizenzierungsbehörde.
Geprüft, bevor Sie wetten: Wer die Whitelist versteht, schützt sich vor unlizenzierten Anbietern und stellt sicher, dass seine Wetten unter dem Schutz der deutschen Regulierung stehen — mit OASIS-Anbindung, gesetzlichen Einzahlungslimits und regulierter Zahlungsabwicklung. Wie die Whitelist aufgebaut ist, was Tabelle 7 bedeutet und wie Sie die Lizenz eines Anbieters selbst überprüfen, erklärt dieser Leitfaden.
Aufbau der GGL-Whitelist: Mehr als eine Liste
Die GGL-Whitelist ist kein einfaches Verzeichnis, sondern ein differenziertes System, das verschiedene Glücksspielformen in separaten Tabellen erfasst. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Pferdewetten werden jeweils in eigenen Tabellen geführt, weil jede Form unter einer anderen Rechtsgrundlage lizenziert wird. Aktuell stehen 29 lizenzierte Sportwettenanbieter auf der Whitelist — aber das bedeutet nicht, dass diese 29 Anbieter auch Pferdewetten anbieten dürfen.
Die Trennung hat einen juristischen Hintergrund. Sportwetten werden durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 reguliert und von der GGL in Halle lizenziert. Pferdewetten unterliegen dagegen dem Rennwett- und Lotteriegesetz und wurden bis Ende 2022 vom Regierungspräsidium Darmstadt lizenziert; seit dem 1. Januar 2023 ist die GGL auch für die Erlaubniserteilung zur Veranstaltung von Pferdewetten im Internet zuständig. Ein Sportwetten-Anbieter mit GGL-Lizenz darf keine Pferdewetten anbieten, und ein Pferdewetten-Anbieter darf keine Sportwetten anbieten, es sei denn, er hat beide Lizenzen erworben.
Für den Wetter hat diese Trennung praktische Konsequenzen. Wenn ein Sportwetten-Anbieter in seinem Programm plötzlich Pferderennen führt, ohne auf der Pferdewetten-Whitelist zu stehen, operiert er in diesem Bereich ohne Lizenz — auch wenn er für Fußball- und Tenniswetten vollständig reguliert ist. Die Whitelist zu prüfen, ist deshalb kein bürokratischer Akt, sondern ein Schutz vor unlizenziertem Angebot. Die Whitelist wird von der GGL regelmäßig aktualisiert und ist online frei zugänglich — eine Prüfung dauert weniger als eine Minute und gibt Sicherheit, bevor der erste Euro auf ein Pferderennen gesetzt wird.
Ronald Benter, Vorstand der GGL, betonte, dass die Maßnahmen der Behörde Wirkung zeigten, die Bekämpfung illegaler Angebote aber eine dauerhafte Aufgabe bleibe, die Ausdauer und Zusammenarbeit mit nationalen wie internationalen Partnern erfordere. Die Whitelist ist dabei das zentrale Instrument auf der Positivseite — sie zeigt, wer legal operiert, während Blocking-Listen und Untersagungsverfügungen die Negativseite abdecken.
Tabelle 7a und 7b: Stationär vs. Online
Die Pferdewetten-Whitelist ist in zwei Untertabellen gegliedert: Tabelle 7a für stationäre Wettannahme und Tabelle 7b für Internet-Pferdewetten. Diese Unterteilung spiegelt die zwei historischen Vertriebswege des Pferderennsports wider — den Totalisator an der Rennbahn und den Online-Buchmacher.
Tabelle 7a listet Anbieter, die Pferdewetten an physischen Standorten anbieten dürfen — typischerweise an der Rennbahn selbst oder in stationären Wettbüros. Die Lizenz ist regional begrenzt und an den Betrieb eines Totalisators oder einer Buchmachertätigkeit im stationären Bereich gebunden. Für Online-Wetter ist Tabelle 7a weniger relevant, aber sie zeigt, welche Rennvereine und Betreiber auch vor Ort lizenziert sind.
Tabelle 7b ist für Online-Wetter die entscheidende Liste. Hier stehen die Anbieter, die Pferdewetten über das Internet anbieten dürfen. Die Anforderungen für eine 7b-Lizenz umfassen technische Standards für die Plattform, Anbindung an das OASIS-Sperrsystem, Einhaltung der Einzahlungslimits und regelmäßige Prüfungen durch die zuständige Behörde. Ein Anbieter, der auf Tabelle 7b steht, hat diese Anforderungen nachweislich erfüllt.
Die Anzahl der Anbieter auf Tabelle 7b ist deutlich kleiner als die 29 Sportwetten-Lizenznehmer — der Pferdewetten-Markt ist spezialisierter, und die Einstiegshürden sind spezifisch. Nicht jeder Sportwetten-Buchmacher hat Interesse oder Expertise, um ein Pferdewetten-Produkt aufzubauen, das den Anforderungen der Aufsichtsbehörde genügt. Die Lizenzierung erfordert unter anderem den Nachweis eines funktionierenden Totalisator- oder Buchmacher-Systems für Pferderennen, spezialisiertes Personal und die Anbindung an die Rennkartensysteme der Rennvereine. Für Wetter bedeutet das: Die Auswahl an lizenzierten Pferdewetten-Anbietern ist begrenzt, aber dafür durchgehend reguliert und fachlich spezialisiert.
So prüfen Sie die Lizenz eines Anbieters
Die Überprüfung, ob ein Pferdewetten-Anbieter lizenziert ist, dauert weniger als zwei Minuten und schützt vor Anbietern, die ohne deutsche Genehmigung operieren. Der Prozess ist unkompliziert.
Erster Schritt: Rufen Sie die Whitelist der GGL auf. Die Liste ist öffentlich zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert. Suchen Sie in Tabelle 7b nach dem Namen des Anbieters. Wenn der Anbieter dort gelistet ist, verfügt er über eine gültige Online-Pferdewetten-Lizenz. Wenn nicht, ist sein Pferdewetten-Angebot in Deutschland nicht lizenziert — unabhängig davon, ob er eine Sportwetten-Lizenz besitzt.
Zweiter Schritt: Prüfen Sie das Impressum der Anbieter-Website. Lizenzierte Anbieter sind verpflichtet, ihre Lizenznummer und die ausstellende Behörde im Impressum anzugeben. Bei Pferdewetten muss seit 2023 die GGL als Lizenzbehörde genannt sein; ältere Lizenzen können noch das Regierungspräsidium Darmstadt als ursprüngliche Behörde ausweisen. Fehlt diese Angabe oder verweist sie auf eine ausländische Behörde, ist Vorsicht geboten.
Dritter Schritt: Achten Sie auf das GGL-Siegel in der Fußzeile der Website. Lizenzierte Anbieter dürfen das offizielle Siegel der Glücksspielbehörde verwenden, das bei Klick auf die Whitelist-Seite der GGL verlinkt. Ein Siegel ohne funktionierenden Link ist ein Warnsignal. Achten Sie auch auf das Ausstellungsdatum der Lizenz und darauf, ob sie als aktiv oder ruhend geführt wird — nicht jede einmal erteilte Lizenz ist dauerhaft gültig, und manche Anbieter haben ihre Lizenz zurückgegeben oder ruhen lassen, ohne dies auf ihrer Website zu kommunizieren.
Geprüft, bevor Sie wetten — dieser Grundsatz kostet wenig Zeit und schützt vor erheblichen Risiken. Machen Sie die Lizenzprüfung zur Routine, nicht zur Ausnahme.
Aktueller Stand: Wer darf Pferdewetten online anbieten?
Die Zahl der lizenzierten Online-Pferdewetten-Anbieter in Deutschland ist überschaubar. Im Kern dominiert pferdewetten.de als spezialisierter Anbieter, ergänzt durch einzelne internationale Plattformen, die sowohl über eine Sportwetten- als auch über eine Pferdewetten-Lizenz verfügen. Die genaue Liste unterliegt Veränderungen, weil Lizenzen erteilt, erneuert oder entzogen werden können — ein Grund mehr, die Whitelist regelmäßig zu konsultieren.
Die begrenzte Zahl lizenzierter Anbieter hat Auswirkungen auf den Wettbewerb. Weniger Anbieter bedeuten weniger Quotenkonkurrenz, was theoretisch zu höheren Margen führen könnte. In der Praxis wird dieser Effekt durch die Existenz internationaler Totalisator-Pools abgemildert, in die auch deutsche Wetter einzahlen können — die Quoten werden dann nicht vom einzelnen Anbieter bestimmt, sondern vom Gesamtmarkt. Die 29 Sportwetten-Lizenznehmer bieten hier keinen Vergleichsmaßstab, weil sie im Pferdewetten-Bereich schlicht nicht operieren dürfen.
Für Wetter, die Wert auf regulierten Spielerschutz, gesicherte Auszahlungen und OASIS-Anbindung legen, ist die Whitelist die einzig relevante Orientierungshilfe. Ein Anbieter mit Curacao-Lizenz oder Malta-Lizenz mag ein breiteres Angebot oder höhere Quoten bieten — er steht aber außerhalb des deutschen Regulierungsrahmens, und im Streitfall haben Sie keinen Rechtsschutz nach deutschem Recht. Die Whitelist ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Ihre Versicherung.